WAS IST WAS

Die Verordnungen, Vorschriften und Schutzmaßnahmen in Graz sind mannigfaltig. Suchen Sie eine Erklärung für einen der vielen, manchmal verwirrenden Begriffe?

Wir versuchen es hier :

  • Stadtentwicklungskonzept (STEK)
  • Flächenwidmungsplan (FLWPL, auch Fläwi)
  • Bebauungsplan
  • Revision
  • Grüngürtel
  • Weltkulturerbe
  • Managementplan/Masterplan (WKE-MP 2007)
  • Altstadtschutzzonen
  • Altstadtanwalt
  • Baumschutz
  • GBG

 

Stadtentwicklungskonzept (STEK):

Örtliches Entwicklungskonzept. Es legt die langfristigen Entwicklungsziele der Stadt fest unter Beachtung der Raumordnungsgrundsätze und unter Bedachtnahme auf überörtliche Planungen.

Flächenwidmungsplan (FLWPL, auch Fläwi):

Konkretisierung des STEK (eventuell auch der übergeordneten Sachprogramme) auf Grund und Boden.

Bebauungsplan:

Damit wird, wo es notwendig erscheint, das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken geregelt und die räumliche und gestalterische Ordnung des Baugebietes definiert. 

Revision:

Bedeutet Rückschau oder Überprüfung. Alle fünf Jahre hat vom Bürgermeister die Aufforderung zu ergehen, Anregungen auf Änderungen des Stadtentwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes, der Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien einzubringen.
Gegen den jeweiligen daraus folgenden, für mindestens acht Wochen zur allgemeinen Einsicht aufgelegten Entwurf sind Einwendungen möglich. Beschlossen werden die Verordnungen im Gemeinderat mit einer Zweidrittel-Mehrheit.

Grüngürtel:

Er wurde erstmals im STEK 1980 konstituiert und entstand aus
einer jahrelangen Diskussion unter Fachkräften.
Erhärtet durch wissenschaftliche Untersuchungen soll der Grüngürtel im öffentlichen Interesse die Lebensraumqualität für die Landeshauptstadt Graz sichern. Mit seinen Abgrenzungen sorgt er in einer Art „Mantelfunktion“ für Luftreinhaltung und die hier entstehende wichtige Luftbewegung dringt bis in die zentralen Stadtgebiete ein. Bestehende Baugebiete im Grüngürtel sind bestandsgeschützt und dürfen nicht erweitert werden.

Weltkulturerbe:

Grundlage ist die 1972 in Stockholm verabschiedete UNESCO-
Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, die 1975 in Kraft trat.
Auf Grund seiner buchstäblich einmaligen Bausubstanz wurde 1999 die Innenstadt, das Historische Zentrum (erster Bezirk) von Graz in das Weltkulturerbe aufgenommen. Schloss Eggenberg folgte im August 2010 nach.

Managementplan/Masterplan (Weltkulturerbe -MP 2007):

Seine Erstellung wurde von der UNESCO eingefordert. Er soll den Rahmen für den künftigen Umgang der Stadt Graz mit ihrer „Historischen Altstadt“ und „Erweiterung - Schloss Eggenberg“ definieren. Der WKE-MP 2007 legt somit einen generellen Handlungsleitfaden mit empfehlendem Charakter in strukturellen Rahmenbedingungen fest.

Altstadtschutzzonen:

Die Grazer Altstadt ist in Zonen eingeteilt, die in ihrer landschaftlichen, baulichen und urbanen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher zu erhalten sind (Schutzgebiet).
Das Schutzgebiet besteht aus einer Kernzone (Zone 1, Innere Stadt, Weltkulturerbe), sowie den weiteren Zonen 2 (Pufferzone), 3 (vorwiegend Gründerzeit), und den Zonen 4 und 5 (Vorstadtzonen, Schloss Eggenberg). Alle Schutzzonen werden durch das GAEG 2008 (Grazer Altstadterhaltungsgesetz) geschützt und sind in einer Anlage als ein Bestandteil des Gesetzes dargestellt.

Eine Besonderheit des GAEG 2008 stellt die Einrichtung eines weisungsunabhängigen Altstadtanwaltes dar.

Altstadtanwalt:

Seine Einführung bedeutet mehr Schutz für die Altstadt, da die
Altstadterhaltungskommission keine Parteistellung besitzt und daher bei mangelnder Berücksichtigung ihrer Gutachten im Baubewilligungsverfahren nicht berufen kann. Der Altstadtanwalt ist keine neue Instanz, sondern soll in den relevanten Verfahren Parteistellung haben.

Baumschutz:

Gemäß der Grazer Baumschutzverordnung ist der Baumbestand in der Landeshauptstadt Graz innerhalb der Baumschutzzone - auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt. Um die Baumartenvielfalt und das Kleinklima in Graz aufrecht zu erhalten, wurde die Baumschutzverordnung (nach einer Unterbrechung von einigen Jahren) wieder auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Fällungen müssen dem Amt für Grünraum und Gewässer angezeigt werden.

GBG:

Gebäude- und Baumanagement GesmbH" (vormals Grazer Bau-und Grünlandsicherungsges.m.b.H) ist ein Tochterunternehmen der Stadt Graz, in dem seit 1. Jänner 2011 alle Facility Management- und Facility Service-Aufgaben für das Haus Graz konzentriert sind. Gegliedert ist die GBG in drei große Geschäftsbereiche: Baumanagement, Projektentwicklung und Werkstätten (Bernd Weiss) - Facility Service (DI Dr. Karlheinz Fritsch) - sowie Managementservice (Mag. Günter Hirner). Näheres unter www.gbg.at

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